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Ortsbürger OG
Die Ortsbürger sind die alteingesessenen Aarburger Familien

Mitglied der Ortsbürgergemeinde ist ... wer Aarburger Bürger ist und das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde besitzt. Dieses Bürgerrecht wird in der Regel durch Geburt (Abstammung von einem Ortsbürger) erworben.
Wer "normaler" Aarburger Bürger (also der Einwohnergemeinde) ist, kann sich bei der Ortsbürgergemeinde einbürgern lassen. Voraussetzungen dafür sind langjähriger Wohnsitz in Aarburg und enge Verbundenheit und besonderer Einsatz für die Belange des Waldes bzw. der Ortsbürgergemeinde.

OrtsbürgerInnen (Zahlen per 30.09.2012)
Weltweit lebende Aarburger OrtsbürgerInnen = ca. 1'600
In Aarburg wohnhafte OrtbürgerInnen = 118
Davon Stimmberechtigt = 106
Statistik
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Weitere Angaben zum Bevölkerungsstand siehe >> hier |
Aarburger Geschlechter und Familienwappen
Die Aarburger OrtsbürgerInnen tragen folgende Familiennamen:
- Bär - Bohnenblust - Fehlmann - Gasser - Hofer - Hofmann - Hutter - Liebeknecht - Lüthi - Lüthy - Niggli - Reinli - Richner - Rüegger - Scheurmann - Schmid - Schumacher - Spiegelberg - Trächsel - Vollenweider - von Wartburg - Wullschleger - Zimmerli
Die Rubrik Über die Aarburger Geschlechter und deren Familienwappen wird gelegentlich noch detaillierter ausgebaut!
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